In Anlehnung an die Gebrauchsfähigkeit der Hunde, werden diese in drei Disziplinen nach der internationalen Prüfungsordnung für Gebrauchshunde (IGP) ausgebildet. Sie müssen in der Lage sein eine Fährte auszuarbeiten, dann ihren Gehorsam in der Unterordnung nachweisen, und als letztes müssen sie ihre Verteidigungsbereitschaft für sich und ihren Hundeführer im Schutzdienst zeigen. Diese drei Bereiche werden in drei Schwierigkeitsstufen geprüft.
Die Fährten unterscheiden sich je nach Stufe in der Länge und dem Alter. Sie müssen genau ausgearbeitet und zusätzlich drei ausgelegte Gegenstände gefunden werden.
Auch bei der Unterordnung, die aus Übungen wie Sitzen, Legen, Stehen, Bringen und Vorausgehen besteht, steigert sich mit der Prüfungsstufe der Schwierigkeitsgrad.
Der Schutzdienst besteht aus unterschiedlichen Übungen. Der Hund muss einen „Scheintäter“ stellen und verbellen, sich und seinen Hundeführer verteidigen. Oberste Anforderung dabei ist die Führigkeit sowie die Kontrolle des Hundes. Ohne dieses, kann keine Prüfung bestanden werden.
Der Gebrauchshundebereich bietet zusätzlich zu der Internationalen Gebrauchshundeprüfung mit den 3 Abteilungen Fährte, Unterordnung und Schutzdienst, auch so genannte Fährtenhundprüfungen für die Fährtenspezialisten. Diese werden IFH1,IFH2 und IGP-FH genannt. Bei diesen Prüfungen sind die Anforderungen deutlich höher. In der höchsten Stufe muss eine mindestens 1800 Schritt lange Fährte, die spitze Winkel, einen Bogen und auch zwei Fremdfährten als Verleitung enthält, frühestens nach 3 Stunden ausgearbeitet werden. Dabei muss der Hund sieben kleine Gegenstände des Fährtenlegers wiederfinden.
Zur Abrundung des Gebrauchshundesportangebotes, gibt es reine Gehorsamsprüfungen (BH, IBgH), Stöberprüfungen, wo kleine Gegenstände in einem bestimmten Feld vom Hund erstöbert werden müssen, und noch die Möglichkeit in jeder einzelnen Abteilung der IGP 1-3 zu starten,